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Haftpflicht

 

Haftpflichtversicherung - die spezielle Form der Schadenversicherung 

Bei den meisten Haftpflichtversicherungen handelt es sich nicht um Pflichtversicherungen, sondern können freiwillig abgeschlossen werden.

Einzig die Bereiche der Kraftfahrzeughaftpflicht- und Jagdhaftpflichtversicherung unterliegen einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Gleiches gilt für diverse Berufshaftpflichtversicherungen – einige Berufgruppen erhalten ohne den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung keine Zulassung.

Die „Haftpflicht“ leitet sich aus der Verpflichtung zur unbegrenzten Haftung für Schäden gegenüber Dritten ab. Geregelt wird dies im § 823 BGB (bürgerliches Gesetzbuch).

Als Grundlage des Versicherungsschutzes dienen i.d.R. immer die vom Verband ausgegebenen „Musterbedingungen“.

  • AHB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung

  • AVB: Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die „Musterbedingungen“ werden oft – je nach Anbieter – um verschiedene Deckungserweiterungen ergänzt oder erweitert. Nicht selten handelt es sich um Einschlüsse welche in den Allg. Bedingungen zuerst ausgeschlossen waren.

Aufgaben der Haftpflichtversicherung:

  • Prüfung des Sachverhaltes und der Haftungsgrundlagen (müssen Sie überhaupt für den Schaden haften?)

  • Befriedigung der Haftpflichtansprüche durch den Versicherer

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche durch den Versicherer. Somit erfüllt die Haftpflichtversicherung auch eine indirekte Rechtsschutzfunktion.


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