Haftpflicht
Haftpflichtversicherung - die spezielle Form der Schadenversicherung
Bei den meisten Haftpflichtversicherungen handelt es sich nicht um Pflichtversicherungen, sondern können freiwillig abgeschlossen werden.
Einzig die Bereiche der Kraftfahrzeughaftpflicht- und Jagdhaftpflichtversicherung unterliegen einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Gleiches gilt für diverse Berufshaftpflichtversicherungen – einige Berufgruppen erhalten ohne den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung keine Zulassung.
Die „Haftpflicht“ leitet sich aus der Verpflichtung zur unbegrenzten Haftung für Schäden gegenüber Dritten ab. Geregelt wird dies im § 823 BGB (bürgerliches Gesetzbuch).
Als Grundlage des Versicherungsschutzes dienen i.d.R. immer die vom Verband ausgegebenen „Musterbedingungen“.
-
AHB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
-
AVB: Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die „Musterbedingungen“ werden oft – je nach Anbieter – um verschiedene Deckungserweiterungen ergänzt oder erweitert. Nicht selten handelt es sich um Einschlüsse welche in den Allg. Bedingungen zuerst ausgeschlossen waren.
Aufgaben der Haftpflichtversicherung:
-
Prüfung des Sachverhaltes und der Haftungsgrundlagen (müssen Sie überhaupt für den Schaden haften?)
-
Befriedigung der Haftpflichtansprüche durch den Versicherer
-
Abwehr unberechtigter Ansprüche durch den Versicherer. Somit erfüllt die Haftpflichtversicherung auch eine indirekte Rechtsschutzfunktion.
Vergleichen Sie die gängigen Haftpflichtversicherungen online .

